Hygienekonzept der KSG Edith Stein
(Stand: 2. Juni 2021)
Vorwort
Unser Hygienekonzept gilt mit sofortiger Wirkung und orientiert sich am Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin für die Öffnung des Innenraums fürs Publikum gemäß §2 (3) der SARS-CoV-2-Infektionschutzverordnung. (Stand: 02. Juni 2021)
- Allgemeine Hygiene
1.1 Personen mit häufigen Krankheitssymptomen des Covid 19 Virus (Husten, Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) oder Personen, die in den letzten 14 Tagen einen Risikokontakt zu einer an COVID-19-erkrankten Person hatten, haben keinen Zutritt zur KSG und sind gebeten, zu Hause zu bleiben.
1.2 Alle beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind über die Hygiene- und Abstandsregelungen informiert und zu deren Einhaltung verpflichtet.
1.3 Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss von Besucher*innen und Mitarbeiter*innen der KSG immer eingehalten werden, wenn möglich auch in Vorräumen, in der Küche, sowie beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und im Freien. Familien, Paare und Personen, die in einem Haushalt leben, sind von der Einhaltung des Mindestabstands ausgenommen. Diese Regelung gilt bis maximal sechs Personen.
1.4 Für Räume, in denen Gruppen, Kreise, Sitzungen oder Veranstaltungen stattfinden, gibt es eine Zulassungsbeschränkung. Je nach Sitzordnung und Raumgröße kann dort nur eine bestimmte Anzahl von Personen zugelassen werden. Die Leiterin oder der Leiter der Veranstaltung achtet auf die Einhaltung der Personenzahl. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen muss gewahrt werden. Die Tische und Stühle, die benutzt werden können, werden vor Beginn der Veranstaltung durch die Leitung aufgestellt. Ihre Anzahl darf nicht erhöht werden. Vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung werden die Räume gründlich gelüftet.
1.5 In allen Räumen der KSG gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Art der Maske richtet sich nach den bestehenden Verordnungen des Bundeslands Berlin, derzeit besteht ein Tragegebot von FFP2 Masken. Die Maske muss Nase und Mund bedecken. Die Maskenpflicht ist nur aufgehoben, sobald Besucher*innen bei Veranstaltungen einen festen Sitzplatz eingenommen haben. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. Dies gilt auch für feste Arbeitsplätze von Mitarbeiter*innen und Einzelgespräche im Gesprächszimmer. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Das Attest wird einmalig und ausschließlich von Mitarbeiter*innen der KSG oder den Vertrauensstudent*innen überprüft.
1.6 Bei Eintritt in das Gebäude sind die Besucher*innen gebeten, sich die Hände zu desinfizieren (Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang wird gewährleistet) und einzeln mit Sicherheitsabstand oder nur in Hausgemeinschaften einzutreten. Beim Verlassen ist ebenfalls wieder auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
1.7 Alle Räume, auch Nebenräume (sanitäre Anlagen), werden entsprechend dem Reinigungsplan regelmäßig gereinigt und ggf. desinfiziert.
1.8 In den Toiletten stehen Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel bereit.
1.9 In der KSG weisen Aushänge auf die Regeln zu Handhygiene und Husten- und Nies-Etikette hin.
1.10 Soweit möglich wird sichergestellt, dass die Ein- und Ausgänge zu den Räumen voneinander getrennt sind (Einbahnstraßenregelung). Besucher*innen bitten wir den Pfeilen auf dem Boden zu folgen, die die Laufrichtung anzeigen. Die Ein- und Ausgänge werden durch Schilder und Markierungen gekennzeichnet.
- Durchführung von Veranstaltungen/Gruppen/Kreisen/Gremiensitzungen
2.1 Die oder der Verantwortliche oder die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter informieren die Teilnehmer*innen über die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln und achten auf deren Einhaltung und die Einhaltung der maximalen Zahl der Teilnehmer*innen.
2.2 Die Veranstaltung, die Gruppe, der Kreis oder das Gremium treffen sich so kurz wie möglich, abhängig vom Raumvolumen nicht mehr als 60 Minuten ohne Pause. In der Pause wird gründlich gelüftet.
2.3 Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden sowie das Herumreichen oder die gemeinsame Benutzung von Gegenständen sind ausgeschlossen. Begrüßung und Verabschiedung erfolgen nicht per Handschlag.
2.4 Bei Zutritt und Verlassen von Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen sowie Gremiensitzungen sowie in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Nase-Mund-Bedeckung zu tragen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen, Gruppen und Kreisen sowie Gremiensitzungen kann die Nase-Mund-Bedeckung abgelegt werden, wenn die Teilnehmer*innen sich auf ihrem Sitzplatz befinden.
2.5 Es wird nicht gemeinsam gekocht. Von Mitarbeiter*innen der KSG darf nur Essen ausgegeben werden, das einzeln verpackt ist oder unter Wahrung der Hygieneregeln portioniert wurde. Verzehrt werden darf außerdem, was jede*r für sich selbst mitbringt.
2.6 Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige, verbindliche Anmeldung vorgesehen, die sicherstellt, dass nicht mehr Teilnehmende kommen, als unter Einhaltung des Mindestabstands möglich ist.
2.7 Spätestens 45 Minuten für Beginn der Veranstaltung wird der Veranstaltungsraum belüftet. Während der Veranstaltung wird der Raum alle 45 Minuten durchlüftet. Die maximale Aufenthaltsdauer in den Räumen hängt von der Anzahl der Personen und der Raumgröße ab und wird zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.
- Anwesenheitslisten
Alle anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens die folgenden Angaben enthält: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Diese Anwesenheitsliste wird für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsliste gelöscht oder vernichtet.
Um die Eintragung in die Liste datenschutzkonform vorzunehmen, wird die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter sicherstellen, dass es eine vollständige Anwesenheitsliste gibt und dass nachfolgende Personen nicht die Daten anderer Personen einsehen können.
- Zugangsvoraussetzungen
Zugang zu den Räumen der KSG und den Veranstaltungen, die in der KSG im Innen- oder Außenbereich stattfinden, kann derzeit nur Personen gewährt werden, die einen tagesaktuellen, negativen Antigen-Schnelltest oder den vollen Impfschutz einer zweifachen Impfung gegen das SARS-CoV-2 oder einen Antikörpernachweis nach gesetzlichen Regeln vorweisen können.
Gottesdienste sind von dieser Regel ausgenommen.
Coworking ist bis zu 5 Personen auch ohne Test möglich.
Anhang
Maximale Teilnehmerzahlen:
Kirche: 65
Pfarrsaal: 20 (in Sitzreihen laut Bestuhlungsplan)
Bibliothek:
Stuhlkreis ohne Plätze in der Mitte: 12 TN
Stuhlkreis mit 4 Plätzen im Innenkreis: 16 TN
Bestuhlung mit Sitzreihen: 15 TN (ein Platz davon ist für die / den Referenten/ in)
Veranstaltungen: Die beiden Bestuhlungsvarianten Stuhlkreis bzw. Sitzreihen werden in 2 unterschiedlichen Farben auf dem Boden markiert. Raumpläne werden ausgehängt.
Ganztagesnutzung: Für die Ganztagesnutzung zum Beispiel durch Lerngruppen gelten die Regeln für Großraumbüros: 10 Quadratmeter pro Person ergibt 5 Arbeitsplätze in der Bibliothek. Anwesende müssen sich bei der Ankunft mit Angabe der Uhrzeit in eine Anmeldeliste eintragen. Die Anwesenden sind verpflichtet, alle 45 Minuten zu lüften.
Küche:
7 TN im Stuhlkreis
KMKI:
kleiner Raum: 6 Personen auf den Sofas um den Tisch
großer Raum: Stuhlkreis ohne Plätze in der Mitte: 12 TN
Stuhlkreis mit 4 Plätzen im Innenkreis: 16 TN
Max Cappabianca OP
– Studierendenpfarrer –